TÜV SÜD-Veranstaltungen im August und September 2021
Mit dem Brexit haben sich die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Komponenten auf dem britischen Markt geändert. Spätestens am 1. Januar 2022, wenn die laufende Übergangsfrist endet, ist für alle Produkte eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend. UKCA (UK Conformity Assessed) ist die neue britische Kennzeichnung, die mit der CE-Kennzeichnung für den Europäischen Binnenmarkt vergleichbar ist. Die neuen Vorgaben gelten auch für bereits zertifizierte Produkte. Sie benötigen für den britischen Markt eine eigene Zertifizierung, welche von einem für UK akkreditierten „Approved Body“ neu ausgestellt werden muss.
In Online-Veranstaltungen am 12. August und 7. September 2021 erklärt TÜV SÜD, was Hersteller von Aufzügen und Komponenten in Zukunft beachten müssen und wie die neuen Anforderungen möglichst unkompliziert und vor allem fristgerecht umgesetzt werden können. Nach einem 30-minütigen Vortrag haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit ihren individuellen Fragestellungen an die TÜV SÜD-Experten zu wenden.
Die Online-Veranstaltung „UK-Zertifizierung für Aufzüge & Komponenten“ findet an beiden Tagen von 10:00 bis 11:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich unter www.tuvsud.com/is-anmeldung.
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Weiterführende Links
- Originalmeldung von TÜV SÜD AG
- Alle Meldungen von TÜV SÜD AG
- [PDF] Pressemitteilung: UK-Zertifizierung für Aufzüge & Komponenten


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