Weitreichende Veränderungen zum 1. Juli 2013: Die EU-Bauprodukten-Verordnung

FHB-Seminar befasst sich im Juni mit den aktuellen rechtlichen Herausforderungen und Konsequenzen

Pressemeldung der Firma Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik GmbH

Hochaktueller Inhalt in einem spannenden Seminar: Die neue Bauprodukten-Verordnung der EU, die zum 1. Juli 2013 wirksam wird, steht im Mittelpunkt eines Seminars des Fortbildungswerks Haus- und Betriebstechnik (FHB).

Stuttgart. Dieses findet am Freitag, 7. Juni, statt.

Dabei dreht sich alles um die Konsequenzen, die sich aus der neuen Verordnung für die alltägliche berufliche Praxis ergeben. Die neue Verordnung regelt „das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Bauprodukten“ innerhalb der EU. Ihr Zweck ist, so der Referent Dr. Jens Nusser, eine möglichst umfassende Harmonisierung des EU-Binnenmarktes. Bauprodukte sind formaljuristisch „Produkte oder Bausätze, die hergestellt und in Verkehr gebracht werden, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden“.

Jens Nusser unterrichtet die Interessierten laut FHB über die bedeutendsten Regelungen. Die Teilnehmer lernen Schnittstellen zum Produktsicherheits- und Umweltrecht kennen. Diese sind laut FHB bisher vom Gesetzgeber nicht ausreichend beachtet worden. Das Verhältnis des Bauproduktenrechts zum Produktsicherheits- und umweltbezogenen Produktrechts ist somit weitgehend ungeklärt. Gleiches gilt für das Verhältnis der europäischen Regelungen zum nationalen Bauproduktenrecht, das bislang zusätzliche Anforderungen an die Verwendung und Kennzeichnung von Bauprodukten festsetzt. Für die Marktteilnehmer – egal ob Hersteller, Importeure, Vertreiber oder Bauunternehmen – die Konsequenz: Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiko. Deshalb vermittelt Jens Nusser in seinem Seminar adäquate Ansätze und Lösungen für den Alltag, beispielsweise werden potenzielle Folgen für die am Bau Beteiligten bei Verwendung mangelhafter Bauprodukte erläutert. Dies geschieht anhand vieler ausgesuchter Fallbeispiele.

Zum Background des Seminars: Die neue EU- Verordnung richtet sich generell an die Hersteller von Bauprodukten. Ihnen werden umfangreiche Rechtspflichten auferlegt. Ein bedeutendes Element der Gesetzgebung ist zum Beispiel die grundsätzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Ebenfalls bedacht werden müssen künftig wichtige Anforderungen an Inhalt, Gestaltung und Sprache der Leistungserklärungen zu einem Produkt. Wer diesen Anforderungen zuwider handelt, wird mit Bußgeldern belegt. Die neue EU-Verordnung regelt außerdem weitere Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Insgesamt, so das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik, sei für die Verantwortlichen die Umsetzung der neuen Pflichten mit Sicherheit mit großen logistischen Herausforderungen verbunden. Denn Hersteller relevanter Produkte haben produktbezogene Rechtsakte zu beachten; außerdem könnte es nach der Einschätzung von Fachleuten kompliziert werden, die jeweiligen Rechtsgebiete sauber abzugrenzen. Dies führe, so das FHB, gegebenenfalls zu Unsicherheiten. Auch hier liefert das Seminar am Freitag, 7. Juni, den Teilnehmern wertvolle Tipps.

Aufgrund der hohen Brisanz, die das Thema bietet, empfehlen sowohl der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg (ITGA) sowie der Bundesverband der Haus- und Betriebstechniker (BdHB) die Teilnahme an diesem FHB-Seminar ihren Mitgliedern ausdrücklich.

Die Anmeldung ist möglich online unter www.fortbildung-hb.de, per Email unter info@fortbildung-hb.de, per Fax (0711/138086) oder telefonisch (0711/138084). Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.

Weitere Informationen:

Veranstalter: Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik GmBH

Seminartermin: Freitag, 7. Juni 2013, vormittags

Ort: Hotel Otterbach, Bahnhofstraße 153, 74321 Bietigheim-Bisingen

Zielgruppe: Verantwortliche aus dem Baugewerbe und Handwerk, Bauleiter, Projektleiter, Hersteller und Importeure von Bauprodukten, Kaufleute, öffentliche und gewerbliche, Auftraggeber, Architekten und Fachplaner.

Kosten: 240 Euro (inklusive Seminarunterlagen, Mittagessen, Pausengetränke). ITGA- und BdHB-Mitglieder genießen Sonderkonditionen



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Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik GmbH
Glemsgaustr. 29
70499 Stuttgart
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Das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik (FHB) ist der exklusive Qualifizierungspartner der Verbände ITGA Baden-Württemberg e.V. und Bundesverband Haus- und Betriebstechniker e.V. Seminare des FHB gibt es bundesweit an verschiedenen Standorten. Hauptsitz ist Stuttgart. Das FHB steht für praxisnahe Fortbildugnsveranstaltungen für technische und kaufmännische Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Facility Management, Haus- und Betriebstechnik, Anlagenbau, Technische Gebäudeausrüstung, Umwelt- und Energietechnik.


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